AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von ShinrinYoga

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument auf eine gesonderte Genderschreibweise verzichtet. Die Bezeichnung von Personengruppen (z.B. Teilnehmer, Auftraggeber, Trainer, etc.) bezieht die weibliche Form mit ein.

Die Aktivitäten und Angebote von ShinrinYoga unterteilen sich in 3 Bereiche:

  • Begleitung und Beratung im Prozess des Kulturwandels (Organisationen und Einzelpersonen)
  • Trainingsprogramme zur Kultivierung von Achtsamkeit
  • Ausbildungsformate: Waldbadentrainer und ShinrinYoga-Kursleiter

Die Geschäftsbedingungen sind abhängig von den Charakteristiken der einzelnen Bereiche und können voneinander abweichen, wie im Folgenden beschrieben.

Die grundlegenden Werte, die die ShinrinYoga mit seiner Arbeit leben möchte, sind Frei-Raum, Kreativität und Naturverbundenheit.

A) ALLGEMEINES FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und ShinrinYoga gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung (Workshop, Kurs, Seminar, Ausbildung) oder mit der Auftragserteilung an ShinrinYoga gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (ShinrinYoga) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Umfang des Beratungs-/Trainingsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungs-/Trainingsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 ShinrinYoga ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (ShinrinYoga) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3. Alle Trainer von ShinrinYoga sind vertraglich verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (ShinrinYoga) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (ShinrinYoga) anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs-/Trainingsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs-/Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird ShinrinYoga als Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen/Trainings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (ShinrinYoga) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-Trainingsauftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Trainers bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (ShinrinYoga) von dieser informiert werden.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (ShinrinYoga) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit beim Auftragnehmer (ShinrinYoga) einen Bericht über den Fortschritt seiner Arbeit oder über die Arbeit seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch beauftragter Dritter anzufordern.

5.2 Diesen Bericht erhält der Auftraggeber auf Wunsch und in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungs-/Trainingsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (ShinrinYoga) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (ShinrinYoga) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen, Trainingsangebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Programme, Zeichnungen, Fotos, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (ShinrinYoga). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (ShinrinYoga) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (ShinrinYoga) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (ShinrinYoga) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung

7.1 ShinrinYoga als Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1 Die Teilnahme an ShinrinYoga-Trainings erfolgt auf eigene Verantwortung. Aus der Anwendung der bei ShinrinYoga erworbenen Kenntnisse können keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden. Teilnehmer haften für durch sie verursachte Schäden selbst. Für die persönliche Ausrüstung (z.B. Wertgegenstände) der Teilnehmer kann von ShinrinYoga-Seite keine Haftung übernommen werden. Den Anweisungen der Seminarleiter ist vor allem bei Outdoor-Veranstaltungen unbedingt Folge zu leisten.

8.2 ShinrinYoga als Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein grob fahrlässiges Verschulden des Auftragnehmers (ShinrinYoga) zurückzuführen ist.

8.3 Sofern ShinrinYoga als Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (ShinrinYoga) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Honorar

9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (ShinrinYoga). Der Auftragnehmer (ShinrinYoga) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

9.2 Der Auftragnehmer (ShinrinYoga) wird jeweils eine Honorarnote mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (ShinrinYoga) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Für Einsatzorte außerhalb des Standortes der Trainer werden Kilometergeld, Aufenthalts- und Verpflegungskosten nach Aufwand verrechnet.

9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (ShinrinYoga), so behält der Auftragnehmer (ShinrinYoga) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (ShinrinYoga) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

9.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

  1. Elektronische Rechnungslegung

10.1 Der Auftragnehmer (ShinrinYoga) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

  1. Dauer des Vertrages

11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

B) WORKSHOPS / TRAININGS / SEMINARE / AUSBILDUNGEN

  1. Reservierung: Die Reservierung der Seminarplätze erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
  2. Zahlung: Letzter Zahlungstermin ist 6 Wochen vor Seminarbeginn (bei Ausbildungen 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebotes), bei späterer Anmeldung prompt nach Rechnungserhalt.
  3. Stornierung von Seiten der ShinrinYoga: Sagt ShinrinYoga als Anbieter ein Seminar (Workshop oder Ausbildung) ab, erhalten Sie auf Wunsch den einbezahlten Betrag zurück oder können die Summe für eine andere Buchung verwenden. Weitere Ansprüche ergeben sich aus einer Absage nicht.
  4. Anwesenheitspflicht von Teilnehmer: Bei den Seminaren, Workshops und Ausbildungen ist eine Anwesenheit von mindestens 90% erforderlich, damit eine Teilnahmebestätigung ausgefolgt wird bzw. gegebenenfalls in der Folge ein Ausbildungszertifikat erworben werden kann.
  5. Versäumnis: Aus nicht eigenem Verschulden versäumte Teile von Workshops, Seminaren und Ausbildungen können zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe der Möglichkeiten kostenlos nachgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nachholung ergibt sich daraus nicht.
  6. Stornierung von Teilnehmerseite: Die Stornierung einer Anmeldung/eines Auftrages bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist kostenfrei (Die Stornierung von Ausbildungen ist hier ausgenommen, weil unter Punkt D 4 geregelt). Bei späterer Abmeldung werden 100% des Entgeltes verrechnet.  Das gilt auch bei späterer, also kurzfristiger Anmeldung – 8 Wochen vor Seminarbeginn. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr. Dem Ersatzteilnehmer wird ein Organisationsaufwand von € 70,– in Rechnung gestellt. Bei Einzelstunden und Workshops ist eine stornofreie Absage bis 1 Tag vor dem Termin möglich, danach werden 100% des Entgeltes verrechnet.
  7. Vorauszahlungen: Voraus bezahlte Leistungen sind innerhalb von 3 Jahren zu konsumieren, nach 3 Jahren verfallen die Vorauszahlungen. Nach Ende der Preisgarantie von 1 Jahr findet eine Anpassung an die jeweils aktuellen Preise statt.

C) BERATUNG/TRAINING – EINZELSTUNDEN

  1. Fakturierung: Die Rechnungslegung erfolgt monatlich durch ShinrinYoga, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
  2. Ausstieg jederzeit möglich: Der Kunde verpflichtet sich nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Einheiten. Der Beratungs-/Trainingsprozess kann von der Kundin bzw. des Kunden jederzeit abgebrochen werden.
  3. Verschwiegenheitspflicht: Die Trainer und alle involvierten Personen von ShinrinYoga sind zur absoluten Diskretion über die Namen von Personen im Trainingsprozess sowie den Inhalt der Beratungen verpflichtet.
  4. Stornierung von Teilnehmerseite: Bei Einzelstunden ist eine stornofreie Absage bis 1 Tag vor dem Termin möglich, danach werden 100% des Entgeltes verrechnet.
  5. Haftung: Da im Training keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernehmen weder die ShinrinYoga noch der ausführende Trainer die Haftung für aus Beratung/Training resultierende Handlungen der Kundin bzw. des Kunden.
  6. Erfolgsgarantie: Ein Erfolg der Beratung/des Trainings, das heißt, dass der Kunde auf jedes Problem und auf jede Frage zufrieden stellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag.

D) AUS- & WEITERBILDUNGEN (zum Waldbadentrainer- oder ShinrinYoga-Kursleiter)

  1. Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungen beträgt 21 Jahre. Eine Altersobergrenze für die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung von ShinrinYoga gibt es nicht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass insbesondere die achtsame Fortbewegung im Wald keine Hindernisse darstellt. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll mit der Ausbildungsleitung abzuklären, ob die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind. Vorerfahrung: Für die Teilnahme an der Weiterbildung zum ShinrinYoga-Kursleiter wird eine Waldbaden-Trainer-Ausbildung vorausgesetzt. Grundkenntnisse im Yoga oder einer ähnlichen meditativen Praxis sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Details auf Anfrage bzw. unter https://www.shinrinyoga.at/waldbaden-ausbildung-oesterreich/

  1. Anmeldebedingungen

Eine Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website ist Voraussetzung für die Aufnahme in eines der Ausbildungsprogramme von ShinrinYoga. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Platz in der betreffenden Veranstaltung ist reserviert sobald das Anmeldeformular und die Anzahlung (mind. 30 %) bei ShinrinYoga eingetroffen sind. Mit ihrer Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung ist erst nach getätigter Anzahlung (in Folge einer Anmeldebestätigung und Rechnungslegung durch ShinrinYoga) verbindlich.

  1. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag ist gemäß den Angaben auf dem Anmeldeformular unmittelbar nach Rechnungslegung an ShinrinYoga zu überweisen. Es sind grundsätzlich zinsfreie Teilzahlungen möglich. Termine und etwaige Teilzahlungen sind mit ShinrinYoga individuell schriftlich zu vereinbaren. Die letzte Teilzahlung muss mindestens 4 Wochen vor Abschluss der betreffenden Veranstaltung auf dem Konto von ShinrinYoga eingelangt sein. Ist bis dahin nicht der gesamte Teilnahmebeitrag bezahlt, verzögert sich die Übergabe des Zeugnisses entsprechend. Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung wie auch bei einem vorzeitigen Ausstieg ist keine Ermäßigung vorgesehen.

  1. Rücktritts- und Abbruchbestimmungen

Ein Rücktritt ist prinzipiell nur in schriftlicher Form möglich. Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist kostenfrei. Danach verfällt die  Anzahlung (Ausnahme: Nennung eines Ersatzteilnehmers). Wird ein Ersatzteilnehmer geschickt, so wird diesem eine Organisationsaufwand von 70 € in Rechnung gestellt. Ab 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn oder bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Absage ist der gesamte Teilnahmebeitrag (gesamte Ausbildungskosten samt Unterkunft) als Stornogebühr zu entrichten.

Wird eine Ausbildung abgebrochen, ist die gesamte begonnene Veranstaltung vollständig zu bezahlen. Eventuelle Restzahlungen werden mit dem Termin des Abbruches fällig; es steht keine Rückvergütung zu.

Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Höhe möglicher krankheitsbedingter Rückzahlungen bzw. Nachlässe ist im Anlassfall mit der Ausbildungsleitung schriftlich zu vereinbaren, ein gesetzlicher Anspruch auf einen (anteiligen) Nachlass der Kurskosten besteht jedoch nicht.

Mit einem Rücktritt oder Abbruch verbundene Kosten und Ärger möchten wir jeden gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Hotelstornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung. Hier lässt sich die Versicherung einfach, schnell und online abschließen: ReiseSTORNO-Versicherung

  1. Unterbrechung

Wenn die Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich ist, so ist das Abschließen mit einer späteren vergleichbaren Ausbildung organisierbar. Bei Unterbrechung einer Veranstaltung bleiben die ursprünglichen Zahlungstermine und Fälligkeiten unverändert.

  1. Änderungen Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

ShinrinYoga behält sich für den Notfall Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Ausbildungsleitern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon ehestmöglich schriftlich oder mündlich verständigt. Gibt die Änderung Anlass zum Rücktritt von der Teilnahme, kann dies schriftlich mitgeteilt und kostenfrei durchgeführt werden. Sämtliche bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. Gibt eine Änderung zwischen zwei Modulen Anlass für den Rücktritt eines Teilnehmers, so besteht für das bereits absolvierte kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung des Ausbildungsleiters besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Kursgebühren werden in diesem Fall gänzlich erstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber ShinrinYoga sind daraus nicht abzuleiten. Muss eine Veranstaltung aufgrund dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto. Üblicherweise erfolgt die Absage spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

  1. Ausschluss von einer Veranstaltung

Bei schwerwiegenden Vorfällen können Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gründe können sein: fehlende Kursbeiträge, Zahlungsverzug oder Handlungen, welche die Ausbildungsziele gefährden oder Verhaltensweisen, welche die Gruppe stören oder ängstigen. Die Gruppe hat Vorrang vor dem Einzelnen. In einem solchen Fall bleibt der gesamte Kostenbeitrag für die betreffende Veranstaltung zu leisten, es steht keine Preisreduktion bzw. Rückvergütung zu.

Dieser Ausschluß kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und wird schriftlich festgehalten. Bei groben Verletzungen greifen auch hier die Stornobedingungen.

  1. Abschluss

Die Zulassung zum Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung von ShinrinYoga und damit zum Erhalt eines Zertifikats setzt voraus, dass die vorgeschriebenen Anwesenheitszeiten (mindestens 90%) erbracht wurden, die vorgeschriebenen Hausarbeiten durchgeführt wurden, die Ausbildungskosten zur Gänze bezahlt wurden.

  1. Arbeitsunterlagen

Hochwertige und umfangreiche Skripten sowie Unterlagen zu den Ausbildungsformaten sind grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert. Ein Teil der Skripten wird digital zur Verfügung gestellt. Die von ShinrinYoga ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.

  1. Haftungsausschluss

Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernommen. ShinrinYoga haftet nicht für das ein allfälliges persönliches Fehlverhalten der Teilnehmer untereinander.

Alle Übungen werden in Eigenverantwortung durchgeführt. Übungen, die dem Teilnehmer zu schwierig oder unangenehm erscheinen, dürfen nicht durchgeführt werden. Im Falle von Krankheiten, fortgeschrittener Schwangerschaft und nach Operationen ist vor Anmeldung zu einer Veranstaltung eine Beratung durch den behandelnden Arzt empfohlen. Für Verletzungen, die im Zuge der unsachgemäßen Ausführung einer Übungssequenz durch die Teilnehmer geschehen, wird seitens ShinrinYoga keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei der ShinrinYoga erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber ShinrinYoga geltend gemacht werden.

 

E) GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ

  1. ShinrinYoga verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers Auskunft gibt.
  2. Weiters verpflichtet sich ShinrinYoga als Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  3. ShinrinYoga als Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  5. ShinrinYoga als Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  6. Kunden und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die Daten ihrer Organisation oder persönliche Daten, die im Rahmen der Seminaranmeldung erhoben werden, in die Firmendatenbank von ShinrinYoga aufgenommen werden.
  7. Kunden und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten, die im Rahmen einer Seminaranmeldung erhoben werden, an Seminarhofbetreiber und gegebenenfalls an Kooperationspartner nur dann weitergegeben werden, wenn es die Organisation des jeweiligen Seminares erfordert. Diese Partner verpflichten sich, entsprechend der österreichischen Datenschutzverordnung, derartige Daten weder für ihre Zwecke (Newsletter etc.) zu nutzen, noch diese an Dritte weiter zu geben.
  8. E-Mail-Adressen von KundInnen und GeschäftspartnerInnen von ShinrinYoga werden dazu genutzt, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. der ShinrinYoga aufmerksam zu machen. Für den Newsletter nutzt ShinrinYoga die Plattform Mailchimp. Falls dies von KundInnenseite nicht erwünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung per Email an office@shinrinyoga.at oder direkt über „Newsletter abbestellen“ unterbunden werden.

 

F) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen (ab Tag des Vertragsabschlusses) Verträge mit ShinrinYoga, ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen.

  1. Gerichtsstand

2.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

2.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für alle Aufträge gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien

 

  1. Mediationsklausel – Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

3.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

3.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Irrtümer, Schreib- oder Druckfehler sind vorbehalten.

 

Ausgabe 09 / 2024